23.04.2010 Die Entwicklung des Energierechts
Die Entwicklung des Energierechts
Nach mehrjähriger Diskussion wurde am 25.06.2009 das sog. 3. EU-Binnenmarktpaket verabschiedet.
ENWG
Mit dem Gesetz zur Eröffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb vom 29.08.2008 wurde das Ziel verfolgt, neben dem Messstellenbetrieb nun auch die Messung des Strom- und Gasverbrauchs beim Endkunden dem Wettbewerb zuzuführen.
Technische Innovationen bei Zählern und Konzepte für Stromnetze sollen gefördert werden. Der Messstellenbetrieb und die Messung der gelieferten Energie sind zunächst weiterhin Aufgabe des Netzbetreibers, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung besteht.
EEG und Verordnungen
Zum 01.01.2009 ist das novellierte Erneuerbare Energiengesetz (EEG) in Kraft getreten. In der Umsetzung des integrierten Klima- und Energiepakets der letzten Bundesregierung ist die Zielstellung des EEG deutlich ausgeweitet worden. Der Verordnungsgeber hat zwischenzeitlich drei Verordnungen erlassen. Nach der Ausgleichmechanismusverordnung vom 01.01.2010 wird der aufgenommene und vergütete EEG-Strom durch die Höchstspannungsnetzbetreiber im Rahmen des Belastungsausgleichs direkt an der Energiebörse vermarktet. Zum 27.02.2010 ist dazu eine Ausführungsverordnung zur Regelung weiterer Detailfragen in Kraft getreten. Außerdem sind die Voraussetzungen für einen sog. Systemdienstleistungsbonus für die Einspeisung aus Windkraftanlagen mit der Systemdienstleistungsverordnung geregelt.
EEWärmeG
Das Gesetz zur Förderung erneuerbaren Energien im Wärmebereich vom 07.08.2008 ist Teil des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung von August 2007, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2020 weiter zu reduzieren.
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Eine neue Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G) ist zum 01.01.2009 in Kraft getreten. Das KWK-G enthält nunmehr einen Anspruch des Anlagenbetreibers auf vorrangige Abnahme des KWK-Stroms, der mit dem im EEG enthaltenen Abnahmeanspruch gleichrangig ist. Zudem wird erstmals der Neu- und Ausbau von Wärmenetzen gefördert. Die Zuschlagszahlungen werden jedoch pro Kalenderjahr auf 750 Millionen EUR pro Kalenderjahr begrenzt.
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