Oftmals werden wir mit der Aussage konfrontiert, dass die Firmen kein Problem mit dem Bereich Bonitätsprüfung / Forderungsmanagement haben, da Kunden bei Erstbestellungen und Kleinbeträgen immer per Vorauskasse bezahlen müssen.
Dies erhöht zum einen natürlich Ihren Arbeitsaufwand in der Buchhaltung, andererseits führt eine solche Vorgehensweise zu einer gewissen Unzufriedenheit, insbesondere im B2C-Bereich, wenn bsw. über das Fernabsatzgesetz eine 14-tägige Widerrufsfrist besteht.
Die vom Kunden bevorzugte Zahlungsart ist nach wie vor die gegen offene Rechnung. Natürlich können Sie als Unternehmer nicht aus Bequemlichkeits-gründen alle Aufträge ohne jegliche Prüfung gegen Rechnungsstellung ausliefern.
Hier kommt es vielmehr darauf an, durch den Einsatz intelligenter Tools den Prozess Rechnungslegung für Sie attraktiv zu gestalten, ohne Ihr Risiko dabei zu erhöhen, denn:
„Nur bezahlter Umsatz ist guter Umsatz !“
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